Dienstleistungen
werden von uns auf Grundlage des bundeseinheitlich geregelten Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) durchgeführt. Dieses Gesetz regelt die Aufgaben des Schornsteinfegers.
Wir reinigen und überprüfen Ihren Schornstein damit der Schornsteinquerschnitt groß genug, für den Abzug der Abgase ins Freie, bleibt. Geregelt wird diese ureigenste Tätigkeit des Schornsteinfegers u.a. durch die bundeseinheitliche Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO).
Schon geringe Verstopfungen (z.B. durch Spinnweben, Laub, Zweige, Vogelnestern etc.) des Schornsteins können zu Funktionsstörungen an Ihrer Feuerstätte führen, den sicheren Abtransport der Abgase behindern oder sogar verhindern.
Bildet sich ein Abgasrückstau, können Abgase in den Wohnraum gelangen. Es besteht die Gefahr einer Kohlenmonoxidvergiftung.
Kohlenmonoxid (CO) ist farblos, geruch- und geschmacklos sowie bereits in kleinen Mengen, für den Menschen, hoch giftig.
Es kann zu lebensbedrohlichen Gesundheitsschädigungen führen, sogar tödlich sein. Im Rahmen der Abgaswegeüberprüfung messen wir den Kohlenmonoxid CO-Gehalt der Abgase.
Zuviel Ruß im Schornstein kann sich, bei starker Erhitzung der Schornstein-Innenwände, durch heiße Abgase entzünden. Es entsteht ein unkontrollierter Schornsteinbrand (Rußbrand).
Bei der Bekämpfung von Schornsteinbränden werden wir von der zuständigen Feuerwehr hinzugezogen.
Unsere Arbeiten sind durch die bundeseinheitlich geltende
Erste Verordnung zur Durchführung de Bundesimmissionsschutzgesetz (1.BImSchV) geregelt.
Wir messen den Kohlenmonoxidgehalt im Abgas, der bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten darf.
Wir ermitteln mit der Abgasmessung den Abgasverlust Ihrer Heizungsanlage, also den Anteil der Wärmeenergie im Brennstoff, die beim Betrieb der Feuerstätte ungenutzt durch den Schornstein verloren geht.
Für den Abgasverlust einer Heizungsanlage gibt es festgelegte Grenzwerte, die von der Art, des Baujahres und der Leistung (KW) der jeweiligen Anlage abhängen.
Zugleich wird überprüft, ob eine ausreichende Zufuhr von Verbrennungsluft gegeben ist.
Bei Ölheizungen messen wir die Rußzahl im Abgas und ermitteln (eventuelle) Ölrückstände (Ölderivate).
Sämtliche Prüf- und Messergebnisse werden von uns nachweislich protokolliert und dokumentiert.
Ca. alle 3,5 Jahre wird eine umfassende Feuerstättenschau durchgeführt.
Diese visuelle Kontrolle beinhaltet die Begutachtung aller Feuerungsanlagen, einschließlich aller Abgasanlagen Ihres Gebäudes.
Dabei werden auch Änderungen an bereits bestehenden Anlagen beachtet, der Einbau neuer Feuerstätten sowie die Inbetriebnahme stillgelegter Feuerungsanlagen.
Der Grundstückseigentümer erhält hierfür einen Feuerstättenbescheid.
Dieser enthält:
- die Auflistung aller vorhandenen Feuerstätten und der dazugehörigen Abgasanlagen (Schornsteine, Abgasleitungen, Verbindungsstücke)
- alle auszuführenden Schornsteinfegerarbeiten an der Feuerstätte
- in welchen Zeitabständen, welche Reinigungs- und Überprüfungsarbeiten durchgeführt werden müssen
Feuerstätten, die neu errichtet oder wesentlich verändert wurden, dürfen erst in Betrieb genommen werden, wenn die Tauglichkeit und die sichere Benutzbarkeit der Feuerstätte/Abgasanlage bescheinigt ist!