Rauchmelder
Autorisiert als Facherrichter für Rauchwarnmelder gemäß DIN 14676
Brandtote sind Rauchtote
Immer wieder verunglücken Menschen tödlich durch Brände, die meisten davon in den eigenen vier Wänden. Die Mehrheit stirbt an einer Rauchvergiftung. Zwei Drittel aller Brandopfer werden nachts im Schlaf überrascht.
In allen Bundesländern ist die Installation von Rauchmeldern für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung (nach DIN 14676) gesetzlich geregelt.
Seit dem Jahr 2016 ist auch in Berlin die Rauchmelderpflicht gesetzlich geregelt. Gesetzlich ist sie in der Landesbauordnung für Berlin (BauO Bln) festgehalten.
Vorgesehen ist, dass Rauchmelder in allen Wohnräumen, außer Küche und Bad, installiert werden müssen.
"Bestandshäuser" und "Bestandswohnungen" müssen seit dem Jahr 2020 nachgerüstet sein.
Für den Einbau ist der Eigentümer (Vermieter) zuständig.
Die Wartung und Instandhaltung liegt in der Verantwortung des Mieters/Vermieters.
Ihre Schlaf- und Wohnräume, auch die Fluchtwege (Flure/Korridore/Keller) sollten je mit einem Rauchwarnmelder versehen sein, wobei auf die korrekte Platzierung, Montage und Installation zu achten ist.