Gashausschau
Seit 2008 ist der Betreiber von Gasverbrauchsanlagen "verpflichtet", seine Hausgasleitungen, lt. Verkehrssicherungspflicht, einmal jährlich selbst überprüfen zu lassen.
Diese Tätigkeit, nach dem DVGW (Arbeitsblatt G 600 Abs. 13.3.1.1."Technische Regeln für Gasinstallation" TRGI2008), kann der Betreiber u.a. vom Schornsteinfeger ausführen lassen.
Ab der Hauptabsperreinrichtung (HAE) des Netzanschlusses liegt die Verantwortung für die Gasinstallation in den Händen von Eigentümern und Mietern.
Vermietern obliegen darüber hinaus Prüfungs- und Instandhaltungspflichten.
Spätestens im Schadensfall muss vor Gericht nachgewiesen werden, dass sachgerechte und regelmäßige Überprüfungen der Hausgasleitungen stattgefunden haben. Nur so können sich Hauseigentümer gegenüber Schadensersatzansprüchen Dritter entlasten.
Unter Verwendung eines Gasspürgerätes, werden Sichtungen an allen frei verlegten Erdgasleitungen durchgeführt.
Es werden geprüft:
- alle frei verlegten Leitungen auf einen einwandfreien Zustand
- Absperreinrichtungen am Hausanschluss und am Zähler auf freie Zugänglichkeit
- frei verlegte Leitungen, bei nachträglicher Verkleidung, auf Be- und Entlüftung
- Flammenbild der Gasgeräte, sowie die Abgasführung
Die durchgeführte Gashausschau wird protokolliert /dokumentiert.
Bei Fragen zum Thema "Gashausschau" sind wir Ihre Ansprechpartner.
Nutzen Sie bitte unser Kontaktformular, oder rufen Sie uns an.